Ein Wort nach dem anderen

Schlagwort: Basel

Kein gutes Zeugnis für die KKJPD

Vergangene Woche veröffentlichte das Bundesgericht sein Urteil zur Beschwerde gegen die Verschärfungen des Hooligan-Konkordats. Zwei Punkte sind verfassungswidrig, bei vielen anderen Punkten gibt es interessante Erwägungen, die die Auslegung des Konkordats beeinflussen, vor allem aber wohl von Fans und Anwälten in kommenden Gerichtsverfahren aufgeführt werden müssen.

Einen Kommentar zum Urteil durfte ich für Saiten verfassen. Mein Fazit dort:

„Fakt ist aber auch, dass der direkte Eingriff des Bundesgerichts in den Konkordatstext der KKJPD kein gutes Zeugnis ausstellt. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil zu einer verhältnismässigeren Anwendung des Konkordats führt, damit Fälle wie die jüngste Testspielabsage wegen unerklärlicher Auflagen verhindert werden können und Fussballfans sich ihr Recht nicht immer wieder vor Gericht erkämpfen müssen.“

Das Urteil ebenfalls kommentiert hat Michael Rockenbach in der TagesWoche:

„In den nächsten Monaten müssen die Konkordats-Kantone nun das Gegenteil beweisen: dass sie ihre Versprechen künftig halten und die Stadiongänger nicht länger mit unnötigen oder übertriebenen Massnahmen schikanieren.“

„Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht der Staatsmacht deutlich die Grenzen aufgezeigt.“

„Mehr kann man von der abstrakten Normenkontrolle auch gar nicht erwarten, bei der die Verfassungsmässigkeit von kantonalen Erlassen überprüft wird.“

Ganz aktuell und wohl nur sehr am Rande von diesem Urteil beeinflusst, hat nun auch das Parlament des Kantons Basellandschaft die Verschärfungen des Konkordats bachab geschickt. Eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Sommer, aber zumindest ist es in Sachen Hooligan-Konkordat nicht mehr tiefster Winter.

Basel tickt anders

Während in der ganzen Schweiz die Verschärfungen des “Hooligan-Konkordats” mit überwältigenden Mehrheiten – sowohl in den Parlamenten als auch in Volksabstimmungen – angenommen werden, ist in Basel-Land und vor allem in Basel-Stadt der Widerstand gross. Heute hat die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt die Verschärfungen abgelehnt.

Die Kommission lehnte die Verschärfungen nicht wegen eines Zufallentscheides ab. Auch nicht, weil sachfremde Überlegungen reingespielt hätten. In Basel-Stadt scheint man ganz einfach einen anderen Zugang zum Thema zu haben, trotz – oder gerade wegen – der grossen Bedeutung des FC Basel. Davon zeugt die heute veröffentlichte Medienmitteilung der Kommission. Einige Auszüge aus diesem Communiqué, das wohl die Fussballfans in allen anderen Kantonen neidisch machen dürfte:

„Mit ihrer Empfehlung an den Grossen Rat will sie ein positives Zeichen gegen die weitgehenden Verschärfungen … und für die konsensorientierte Fanpolitik setzen.“

„Die Mehrheit der JSSK erachtet die vagen Formulierungen der Bestimmungen, mit welchen den rechtsanwendenden Behörden ein zu grosser Ermessensspielraum eingeräumt wird, generell für problematisch.“

„Das regierungsrätliche Argument des einheitlichen Rechtsrahmens erweist sich zudem in den meisten Punkten als illusorisch, weil sich bei einem derart breiten Ermessensspielraum ohnehin in jedem Kanton eine andere Praxis herausbilden wird.“

„Gewisse Massnahmen wie das verlängerte Rayonverbot und die Meldeauflage erachtet eine Mehrheit der JSSK für rechtstaatlich fragwürdig oder in der Praxis gar nicht umsetzbar. Zusätzlich besteht die Befürchtung, dass ein Beitritt zum revidierten Konkordat zu erneuten Eskalationen auf Seiten der Fans führe, weil deren Anstrengungen nicht honoriert werden. Der ungünstigen Dynamik zwischen Fans und polizeilichen Behörden müsse deshalb mit einem klaren Signal Einhalt geboten werden.“

Schade, dass es nur in Basel zu solch klaren Worten kommt. Schade, dass nur in Basel klar kommuniziert wird, dass “ein klarer Nachweis für eine Tendenz der Zunahme der Gewalt” fehlt, ja dass sogar eine abnehmende Tendenz beobachtet werden kann.

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