Ein Wort nach dem anderen

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Sonderstrafrecht für Fussballfans?

Nach zwei Jahren soll das «Hooligan-Konkordat» bereits verschärft werden. Rechtsstaatliche Bedenken werden erneut mit dem Verweis auf ein angeblich immer schlimmeres Problem abgeschmettert. Das entbindet die Politik aber nicht davon, genau hinzuschauen.

Vor der Fussball-Europameisterschaft 2008 hat der Bund Gesetzesänderungen vorgenommen, die einen Imageschaden durch gewalttätige Fans an diesem weltweit beachteten Grossanlass verhindern sollten. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurden einzelne Massnahmen bis Ende 2009 befristet. Nach dem Auslaufen dieser gesetzlichen Grundlage hat die Konferenz der kantonalen PolizeidirektorInnen (KKJPD) eine Überführung der Massnahmen in ein Konkordat vorangetrieben. Das sogenannte «Hooligan-Konkordat» ist seit Beginn 2010 in Kraft. Sämtliche Kantone sind beigetreten.

Im Zweifel schuldig
Dieses Konkordat sieht eine Datenbank und Massnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen, Präventivgewahrsam und Ausreisebeschränkungen vor. Davon betroffen ist, wer sich an Gewalttaten beteiligt. Definiert werden Gewalttaten mit einem Deliktkatalog, der sehr weit gefasst ist. Landfriedensbruch oder neu Hinderung einer Amtshandlung gehören auch dazu. Ob sich jemand schuldig gemacht hat, entscheiden nicht zwingend Richter, sondern im Zweifelsfall auch private Sicherheitskräfte mit «glaubwürdigen Aussagen». Es reicht schon, wenn «anzunehmen» ist, dass eine Massnahme nötig wird. Wer gegen eine zu Unrecht verhängte Massnahme vorgehen will, kann das tun. Aufschiebende Wirkung gibts aber keine. Einer der elementarsten Grundsätze eines Rechtsstaates lautet: im Zweifel für den Angeklagten. Das Konkordat kehrt diesen um. Wer seine Unschuld nicht beweisen kann, ist schuldig. Ein solches Papier ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Private Sicherheitskräfte haben aber nicht nur die Möglichkeit, Fans in eine Staatsschutzdatei zu befördern. Sie dürfen, geht es nach der KKJPD, in Zukunft auch jeden Fan beim Betreten des Stadions ohne konkreten Verdacht im Intimbereich abtasten. Markus Mohler, ex-Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, sieht darin eine Verletzung der Grundrechte und prophezeit diesem Artikel eine Ungültigerklärung vor Bundesgericht.

Um ein Sonderrecht, das in weiten Teilen einem Parallelstrafrecht gleicht, für eine bestimmte Gruppe zu rechtfertigen und gar eine Verschärfung zu fordern, wird mit Zahlen hantiert, deren Wahrheitsgehalt angezweifelt werden darf. Die KKJPD begründet die Notwendigkeit damit, dass sich die Situation immer verschlechtere. Die Zeitschrift «Beobachter» ist der Sache auf den Grund gegangen. Offizielle Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen: 2009 kam es zu 327 Verzeigungen aufgrund von Gewaltstraftaten in Stadien, davon fünf schwere. Im Jahr 2010 ging die Anzahl Verzeigungen gar um 7% zurück. Die Zeitschrift rechnet aus: Auf rund 13‘000 Zuschauer kommt eine Verzeigung. Natürlich, jede einzelne davon ist eine zu viel. Trotzdem ist die angebliche Zunahme nicht zu beobachten.

Gewalt ist gesunken
Das belegen auch die stetig steigenden Zuschauerzahlen. Die schweizerische Fussballliga vermeldete in den letzten Jahren immer wieder Rekorde. Und trotzdem versuchen uns viele PolitikerInnen glauben zu machen, dass sich Familien nicht mehr in die Stadien getrauen. Sogar Roger Schneeberger, KKJPD-Generalsekretär sagt, dass eine «nicht repräsentative Umfrage mehrheitlich die Einschätzung ergab, dass eine Zunahme der Gewalt festzustellen ist». Konkrete Zahlen? Fehlanzeige.

Derselbe Realitätsverlust lässt sich in der Diskussion um die Fussball-Extrazüge erkennen. Die SBB sprach jahrelang davon, dass die Fans drei Millionen Franken Sachschaden pro Jahr verursachen. Interne Papiere, die von der «WochenZeitung» publik gemacht wurden, zeigen aber, dass sich der Schaden auf nicht einmal 10% dieser Summe beläuft. Auch hier ist festzuhalten: Jeder Franken ist zu viel. Wer aber die Augen vor den tatsächlichen Verhältnissen verschliesst und polemisiert, macht sich mitschuldig an der Überzeichnung des Problems. Wohin das führen kann,  ist bekannt. Die Fanarbeit Schweiz stellt fest: «Diese Stigmatisierung einer ganzen Fangruppe unterstützt die Solidarisierung der gemässigteren Fans für radikale Ideen und Verhalten, die bis zu einer Gewaltlegitimierung führen können.»

Aus Prinzip ein Sicherheitsrisiko
Das soll nun sogar noch verstärkt werden. Wer seine Mannschaft auch an Auswärtsspiele begleiten will, wird prinzipiell als Sicherheitsrisiko angesehen. Geht es nach der KKJPD, so reisen die Fans bald nur noch mit Kombitickets an Auswärtsspiele. Das heisst: Wer ein Ticket für den Gästesektor will, hat sich an einer vorher festgelegten Reise zu beteiligen. Will ein in Zürich wohnhafter FCSG-Fan beispielsweise das Spiel FC Zürich–FCSG im St.Galler Sektor verfolgen, muss er wohl zuerst nach St.Gallen reisen, um am organisierten Transport teilzunehmen. Und nach dem Spiel muss er über St.Gallen den Heimweg antreten. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist immens, die Wirksamkeit zumindest umstritten.

Das Hooligan-Konkordat lässt sich in seiner jetzigen Form schon kaum rechtfertigen. Eine Verschärfung ist nicht angebracht. Schon gar nicht, ohne den längst überfälligen Ausgleich zwischen Repression und Prävention zu schaffen. Im Konkordatstext wimmelt es von Formulierungen, die einschneidende Massnahmen aufgrund von geringfügigen Delikten und sogar auf blosse Vermutung hin ermöglichen. Es ist die Pflicht aller PolitikerInnen, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Es ist inbesondere die Pflicht der SP, kein Sonderstrafrecht für eine bestimmte Gruppe zu befürworten. Heute sind es Fussballfans, morgen vielleicht Demonstrierende.

(Anmerkung: Diesen Artikel habe ich für das Politmagazin der SP St.Gallen geschrieben. Das ganze Magazin findet sich hier. Der St.Galler Kantonsrat wird das Geschäft noch in der April-Session behandeln.)

Update (13. April): Die Kommission für Aussenbeziehungen befürwortet die Verschärfungen (siehe Medienmitteilung). Es ist zu befürchten, dass diese Haltung auch im Kantonsrat obsiegt. Offenbar ist blinder Aktionismus, der sich kontraproduktiv auswirken wird, vielen Politikerinnen und Politikern wichtiger als eine richtige Analyse.

Update (14. April): Das Tagblatt greift den Kommissionsentscheid auch auf. In einem Nebensatz wird erwähnt: „Spiele der Clubs unterer Ligen oder anderer Sportarten kann die zuständige kantonale Behörde unter bestimmten Voraussetzungen für bewilligungspflichtig erklären.“ Darauf bin ich in meinem Artikel nicht eingegangen, hätte bei Gelegenheit aber auch eine vertiefte Betrachtung verdient. Das Konkordat bietet nämlich dem Staat – und somit wohl häufig der Polizei beziehungsweise dem Chef der Polizei – die Möglichkeit, alles bewilligungspflichtig zu machen, was er nur will. Ein Freipass für regulierungswütige Polizisten?

„Die Demokratie könnte darum vom Fussball nur lernen. Sie brauchte mehr Fans, mehr Fanarbeiter, mehr Choreographie, eine soziokulturelle Fanarbeit und eine begeistertbegeisternde Fankurve.“
— St.Galler Tagblatt, Salzkorn, 28. Februar 2012 (wenn auch wohl nicht ganz ernst gemeint, trotzdem schön)

Extrazüge: Viel heisse Luft um Sachschaden

Die SBB befördert Menschen von A nach B. Sie tut das, weil es ihr Geschäft ist. Sie tut das aber auch, weil sie es muss. Bis jetzt ist die SBB verpflichtet, Personen zu befördern. Das ist der SBB offensichtlich ein Dorn im Auge. Um Stimmung gegen die Transportpflicht zu machen, schiesst sie sich auf Fussballfans ein. Die WOZ durchleuchtet die Praxis der SBB, zu diesem Zweck Schadenssummen kreativer zu kommunizieren.

Pascal Claude hatte Einsicht in ein internes SBB-Papier. Im WOZ-Artikel „Der Schaden ist angedichtet“ – nebenbei: ein grossartiger Titel! – zeigt er auf, wie aus einer Viertelmillion ganz schnell drei Millionen werden. Es sind nämlich keine drei Millionen Sachschaden, die Fussballfans in Extrazügen anrichten. Auch wenn die SBB das gerne so kommuniziert. Es sind gerade mal Fr. 225’503.65, die im SBB-Papier der Saison 2009/2010 ausgewiesen werden. Natürlich, jeder Rappen davon ist zu viel. Ob der Betrag – nota bene bei über 200 Extrazügen – die Hysterie aber wirklich rechtfertigt? Wohl kaum.

Noch interessanter wird es, wenn man folgendes bedenkt: In der Saison 2009/2010 brannte ein Waggon eines Extrazugs der FCSG-Fans im Bahnhof Aarau. Bereits wenige Minuten nach dem Ereignis äusserte sich der Sprecher der Kantonspolizei Aargau: „Noch können wir nicht sagen, warum es im Zug brannte. Das wird jetzt von Experten untersucht. Aber – es war nun mal der offizielle Fan-Extra-Zug…“ Ein Polizist also, der den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit repräsentieren sollte, setzt die Unschuldsvermutung ausser Kraft. Der selbe Sprecher wird im Nachhinein zitiert, dass die Bahnpolizei bereits in Kloten den Brand löschen musste. Dass die Fans selbst die enorme Hitze bemerkt hatten (bereits weit vor Kloten), wird nirgends erwähnt. Die Kantonspolizei Aargau veröffentlichte im Nachgang ein dürres Communiqué, der Brand sei jetzt geklärt. Ohne wirkliche Erklärung. Der Brand sei zwischen Sitz und Innenwand entstanden. In Wirklichkeit haben sich Fans und Bahnpolizei aber gemeinsam auf die Suche nach der Hitzequelle in der Wand – also zwischen Innen- und Aussenwand – gemacht. Die SBB hat den Fall schon gar nicht untersucht (oder zumindest keine Resultate veröffentlicht). Den Fans kann mans ja sowieso unterschieben. Rechnet man diesen Vorfall weg, bleibt von den gut Fr. 225’000.- wohl nicht mehr viel übrig.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses durchsichtige Spiel der SBB von den ParlamentarierInnen nicht mitgespielt wird, wenn die Transportpflicht diskutiert wird.

UPDATE: Am Samstagmorgen hat sich der Pressesprecher der SBB (Christian Ginsig) über Twitter eingeschaltet:

Nun ja, das mag sein. Wenn man sich beispielsweise diesen Beitrag ansieht, spricht die SBB tatsächlich von ungedeckten Kosten. Nur: Der Pressesprecher wird in den Printmedien auch anders zitiert. Zum Beispiel hier oder hier. Auch wenn die Medien natürlich immer etwas verfälschen möchten könnten: Wenn ein wörtliches Zitat nicht stimmt, hätte die SBB intervenieren können, ja müssen! Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch die SBB „ungedeckte Kosten“ und „Schaden“ von Zeit zu Zeit durcheinander gebracht hat. Offen bleibt, was die SBB zum Brand in Aarau sagt. Die Frage ging auf Twitter an den Mediensprecher raus. Eine Antwort wird natürlich hier publiziert.

(Eine Notiz am Rande: Im verlinkten Beitrag von 10vor10 bezeichnet der SBB-Pressesprecher Bahnhöfe und Züge als öffentlichen Raum. Wenns dann aber um politische Werbung auf einem Bahnhofsareal geht, werden Bahnhöfe ganz schnell wieder privat. Der Tagi dazu: „Ihrer Ansicht nach handelt es sich beim Bahnhofareal laut Ginsig um privaten und nicht um öffentlichen Raum.“)

UPDATE II: Auch Pascal Claude ist der Meinung, dass die SBB wohl ganz zufrieden ist, wenn in den Medien von 3 Millionen „Sachschaden“ und nicht von „ungedeckten Kosten“ die Rede ist. Im Beitrag auf knappdaneben.net erklärt er, warum die Ausreden der SBB nichts taugen. Und warum die SBB mit dieser Auslegung der Zahlen nicht nur die Fans vor den Kopf stösst.

Der Pressesprecher der SBB weicht indes auf Twitter Fragen zum Brand in Aarau aus, indem er auf das dürre Communiqué der Kapo Aargau verweist (siehe oben). Auf meinen Kommentar, dass es einen Unterschied mache, obs ein Defekt war oder nicht, folgt folgende Reaktion:

 

Die Masche ist bekannt. Man verweist auf einzelne Zwischenfälle und rechtfertigt damit jegliches Vorgehen. Die Antwort zeugt nicht von Grösse. Für die SBB sind die Fans wohl immer schuld. Egal, was passiert. Auf ein erneutes Nachhaken bleibt der Twitter-Account von Christian Ginsig stumm. Die ganze Konversation ist hier nachzulesen (wird aktualisiert).

UPDATE III: Pascal Claude greift die Geschichte in seinem Blog ebenfalls nochmal auf.

UPDATE IV: Drei Tage später meldet sich der SBB-Sprecher über Twitter mit einem Artikel der Basellandschaftlichen Zeitung und bittet, diesen Artikel im Blog auch zu beleuchten. Mir ist nicht ganz klar, inwiefern der Artikel zur Verteidigung der SBB beiträgt. Ich komme dem Wunsch nach Berücksichtigung aber gerne nach.

Beim internen Papier handle es sich um ein Dokument mit wenig Aussagekraft. Es enthalte buchhalterische Werte und es würden sowieso nicht alle Schäden berücksichtigt. Warum diese Ausrede der SBB nicht funktioniert, zeigt Pascal Claude in seinem Blogbeitrag auf: „Wie wissen die SBB, wie viele ungedeckte Kosten anfallen, wenn tatsächlich nicht alle Kosten erfasst werden?“ 

Der von Ginsig ins Spiel gebrachte Artikel zeigt zudem auf, dass Sachbeschädigungen in Extrazügen gar kein Thema sind. Ja, es geht dort nicht zu und her wie in einem Regelzug. Aber genau darum gibts die Extrazüge ja. Natürlich, die Sauberkeit lässt manchmal zu wünschen übrig. Dass die Fans aber auf eigene Kosten Abfallsäcke in den Waggons verteilen, verschweigt die SBB natürlich auch. Die SBB täte gut daran, ihre Kommunikation der Realität anzupassen. Es ist nämlich allen bewusst, die sich in irgendeiner Form für den Fussball und die Fanszene einsetzen, dass es Probleme gibt, die zu lösen sind. Daran wird auch gearbeitet. Wenn die SBB aber eben diese Leute immer wieder vor den Kopf stösst, indem sie masslos übertreibt, wird sie nichts erreichen. Im Gegenteil.

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