Ein Wort nach dem anderen

Kategorie: Politik (Seite 2 von 2)

Das nennt ihr Problemlösung?

Der St.Galler Kantonsrat hat gestern die Verschärfung des Hooligan-Konkordats angenommen. Das war leider zu erwarten. Trotzdem ist es nur schwer verständlich.

Nach ersten Informationen haben sich 92 Kantonsrätinnen und Kantonsräte für die Verschärfung ausgesprochen. Acht (7x SP, 1x glp 5x SP, 1x Grüne, 1x glp, 1x FDP) waren dagegen. Das heisst also, für 92 Kantonsrätinnen und Kantonsräte ist es okay, dass…

…zwischen geringfügigen Delikten wie Hinderung einer Amtshandlung und gröberen Delikten wie schwere Körperverletzung kein Unterschied gemacht wird.
…der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ umgekehrt wird. Ein Fan muss beweisen, dass er unschuldig ist.
…Einsprachen keine aufschiebenden Wirkungen haben.
…als Nachweis gewalttätigen Verhaltens bereits eine Aussage eines privaten Sicherheitsmitarbeiters reicht.
…sämtliche Spiele sämtlicher Ligen sämtlicher Sportarten prinzipiell bewilligungspflichtig erklärt werden können.
…private Sicherheitsdienste auch den Intimbereich abtasten dürfen.
…bereits 13-Jährige wegen geringfügiger Delikte jedes Wochenende auf dem Polizeiposten antraben müssen, um ihre Abwesenheit vom Stadion zu beweisen.

Man könnte weitere Punkte anhängen. Einige davon finden sich auch in einem Artikel, den ich für das Politimagazin der SP St.Gallen geschrieben habe. Dieser ist auch hier zu finden. Man braucht nur einige Jahre als Fussballfan verbracht zu haben, um die Probleme zu sehen, die unweigerlich entstehen werden. Ich möchte dies anhand eines Beispiels illustrieren:

Ein Polizist beschuldigt einen Fan, eine Amtshandlung behindert zu haben. Der Fan wird angezeigt. Bevor er sich im Rahmen dieses Strafverfahrens dazu äussern kann, erhält der Fan ein Stadionverbot und ein Rayonverbot, beides für zwei Jahre. Nach einigen Wochen wird der Fan freigesprochen. Doch der Polizist, der den Fan ursprünglich angezeigt hatte, zieht den Fall weiter. Deshalb wird auch weder das Stadion- noch das Rayonverbot aufgehoben. Auch in zweiter Instanz wird der Fan freigesprochen. Er versucht wieder, sein Stadion- und sein Rayonverbot aufzulösen. Gezwungen ist dazu aber niemand. Die Anzeige, die er ganz zu Beginn erhalten hatte, ist gemäss Konkordat ein Nachweis für gewalttätiges Verhalten. Im besten Fall hat er also einfach bis zum Abschluss des Strafverfahrens keinen Fussballmatch mehr gesehen, unschuldig. Auch das kann Monate, wenn nicht Jahre dauern. Im schlimmsten Fall interessierts aber sowieso niemanden, dass er einen offiziellen Freispruch erlangt hat. Der Fan sieht die vollen zwei Jahre kein Spiel, unschuldig. Wer nun denkt, dieses Beispiel sei gesucht, der irrt. Solche Fälle existieren.

Und auch die Bewiligungspflicht ist nicht durchacht. Gerade das Spiel SC Brühl – FC Aarau hat gezeigt, wozu es führen kann, wenn die Polizei Auflagen stellen kann, wie es ihr beliebt. Warum die Polizei ihre Auflagen so stellt, bleibt ihr Geheimnis. Offenbar kann man bei der Stadtpolizei in Alternativrealitäten Einblick nehmen. Anders lässt sich die Aussage von Polizeikommandant Pius Valier im Tagblatt nicht erklären, dass es trotz 30 FCSG-Fans vor Ort ruhig blieb. Offenbar weiss die Polizei, dass diese 30 FCSG-Fans ohne Polizei für Radau gesorgt hätten. Warum soll ein FCSG-Fan auch Interesse an einem Fussballspiel eines direkten Kontrahenten haben?

Mit der Konkordatsverschärfung hat man nun einen Freipass für alle Repressionsfanatiker geschaffen. Bewilligt wird das, was die Polizei bewilligt haben will. Und so, wies die Polizei haben will. Ohne Mitsprache. Aber mit Bezahlung. Natürlich wird die Polizei da immer am oberen Ende der Skala sein. So einfach kann man sein Budget sonst kaum rechtfertigen. Schnell ein paar Polizisten bei völlig ungefährlichen Spielen wie Brühl – Locarno in Vollmontur auflaufen lassen, schon kann man sich über die Überstunden beschweren und eine Aufstockung fordern. Was die Politik da verbockt hat, wird dem einen oder anderen Kantonsrat wohl erst bewusst, wenn sein eigener Amateurklub auf einmal Sicherheitskräfte anstellen muss. Die er selbst bezahlt.

Zum Schluss: Das grösste Problem an dieser Verschärfung ist, dass die engagierten Kräfte in der Fanszene erneut vor den Kopf gestossen werden. Die Motivation, sich für etwas einzusetzen, schwindet, wenn man doch nur als Sicherheitsrisiko behandelt wird. Diese Kräfte werden sich irgendwann abwenden, die Szene radikalisiert sich. Ob die 92 Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die der Verschärfung zugestimmt haben, daran gedacht haben?

Update (26. April, 09.00 Uhr): Im heutigen Tagblatt ist ein Artikel zu finden über Pyro in unteren Ligen. Darin steht unter anderem: „Das würde dem in Deutschland und England bekannten Phänomen entsprechen, dass Fans aufgrund der zunehmenden Repression in den grossen Stadien vermehrt in tieferen Ligen bei kleineren Clubs zünden.“ Diese Verlagerung steht symbolisch für weitere, die in den nächsten Jahren folgen werden. In der Botschaft zur Konkordatsverschärfung wird das abgestritten…

Update (18. April, 13.00 Uhr): Jetzt ist das genaue Abstimmungsresultat online. Nicht zugestimmt haben der Konkordatsverschärfung:

  • Blumer Ruedi, Gossau, SP
  • Friedl Claudia, St.Gallen, SP
  • Haag Agnes, St.Gallen, SP
  • Hartmann Peter, Flawil, SP
  • Huber Maria, Rorschach, SP
  • Ilg Karin, St.Gallen, glp
  • Mächler Franz, Wil, FDP
  • Wick Guido, Wil, Grüne

Dazu gabs 20 Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die nicht abgestimmt haben. Diese sind ebenso wie die zustimmenden ParlamentarierInnen auf der verlinkten Seite zu finden.

Update (11. Juli 2012, 12:04): Die Verschärfung wurde auch in zweiter Lesung verabschiedet. Etwas weniger brutal: Die Zahlen.

Sinn und Unsinn von Hochrechnungen

An Wahlsonntagen bin ich jeweils ziemlich aufgeregt. Auch wenns Wahlen sind, die mich nur indirekt betreffen, wie die Grossratswahlen im Kanton Thurgau am heutigen 15. April 2012. Ich mag Politik, ich mag News, ich mag Social Media und ich mag – bis zu einem gewissen Grad – Statistiken.

Folglich laufen an einem Wahltag bei mir verschiedenste Medien nebeneinander: Radio, TV, Twitter, Facebook, Homepages von Kantonen usw. Gierig warte ich auf erste Zahlen. Zuerst kommen jeweils die Zahlen aus kleineren Gemeinden. Bei den Wahlen im Kanton St.Gallen habe ich – mangels Hochrechnungen – diese mit den Zahlen aus der gleichen Gemeinde von vor vier Jahren verglichen, um mir ein Bild zu machen. Bei den Wahlen im Thurgau bietet der Kanton Hochrechnungen an. Ein netter Dienst, denke ich mir. Ich mag zwar Statistiken, aber wie man kleinere Gemeinden auf den ganzen Kanton hochrechnet, weiss ich nicht. Das Wahlverhalten unterscheidet sich ja doch sehr, gerade zwischen Stadt und Land. Die Qualität der Hochrechnungen liess aber zu wünschen übrig.

Hochrechnungen gabs um 13.20 Uhr, 13.40 Uhr, 14.20 Uhr und 15.25 Uhr. Das Endresultat stand um 17.20 Uhr fest. Eine Übersicht gibts hier. Es wird schnell ersichtlich, dass die 1. Hochrechnung doch recht fehlerhaft war. Die Sitzzahl wurde nur gerade für die CVP richtig vorausgesagt (vermutlich aber auch nur wegen Proporzglück der CVP: Die Prozentprognose war um fast 2% daneben). Bei der SP lag die erste Hochrechnung gar um ganze sechs Sitze daneben. Das deutet doch stark darauf hin, dass man dem Stadt/Land-Unterschied viel zu wenig Beachtung geschenkt hat. Gerade die SP macht meist mehr Stimmen in den Städten. Bei der ersten Hochrechnung waren aber nur kleine, ländliche Gemeinden ausgezählt.

Wie gesagt: Ich hab selber noch nie solche Hochrechnungen angestellt. Deshalb würde ich auch gerne auf die Hochrechnungen vertrauen, die mir von offizieller Seite zur Verfügung gestellt werden. Im Kanton Thurgau sollte man das offenbar mit Vorsicht tun.

Sonderstrafrecht für Fussballfans?

Nach zwei Jahren soll das «Hooligan-Konkordat» bereits verschärft werden. Rechtsstaatliche Bedenken werden erneut mit dem Verweis auf ein angeblich immer schlimmeres Problem abgeschmettert. Das entbindet die Politik aber nicht davon, genau hinzuschauen.

Vor der Fussball-Europameisterschaft 2008 hat der Bund Gesetzesänderungen vorgenommen, die einen Imageschaden durch gewalttätige Fans an diesem weltweit beachteten Grossanlass verhindern sollten. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken wurden einzelne Massnahmen bis Ende 2009 befristet. Nach dem Auslaufen dieser gesetzlichen Grundlage hat die Konferenz der kantonalen PolizeidirektorInnen (KKJPD) eine Überführung der Massnahmen in ein Konkordat vorangetrieben. Das sogenannte «Hooligan-Konkordat» ist seit Beginn 2010 in Kraft. Sämtliche Kantone sind beigetreten.

Im Zweifel schuldig
Dieses Konkordat sieht eine Datenbank und Massnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen, Präventivgewahrsam und Ausreisebeschränkungen vor. Davon betroffen ist, wer sich an Gewalttaten beteiligt. Definiert werden Gewalttaten mit einem Deliktkatalog, der sehr weit gefasst ist. Landfriedensbruch oder neu Hinderung einer Amtshandlung gehören auch dazu. Ob sich jemand schuldig gemacht hat, entscheiden nicht zwingend Richter, sondern im Zweifelsfall auch private Sicherheitskräfte mit «glaubwürdigen Aussagen». Es reicht schon, wenn «anzunehmen» ist, dass eine Massnahme nötig wird. Wer gegen eine zu Unrecht verhängte Massnahme vorgehen will, kann das tun. Aufschiebende Wirkung gibts aber keine. Einer der elementarsten Grundsätze eines Rechtsstaates lautet: im Zweifel für den Angeklagten. Das Konkordat kehrt diesen um. Wer seine Unschuld nicht beweisen kann, ist schuldig. Ein solches Papier ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Private Sicherheitskräfte haben aber nicht nur die Möglichkeit, Fans in eine Staatsschutzdatei zu befördern. Sie dürfen, geht es nach der KKJPD, in Zukunft auch jeden Fan beim Betreten des Stadions ohne konkreten Verdacht im Intimbereich abtasten. Markus Mohler, ex-Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, sieht darin eine Verletzung der Grundrechte und prophezeit diesem Artikel eine Ungültigerklärung vor Bundesgericht.

Um ein Sonderrecht, das in weiten Teilen einem Parallelstrafrecht gleicht, für eine bestimmte Gruppe zu rechtfertigen und gar eine Verschärfung zu fordern, wird mit Zahlen hantiert, deren Wahrheitsgehalt angezweifelt werden darf. Die KKJPD begründet die Notwendigkeit damit, dass sich die Situation immer verschlechtere. Die Zeitschrift «Beobachter» ist der Sache auf den Grund gegangen. Offizielle Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen: 2009 kam es zu 327 Verzeigungen aufgrund von Gewaltstraftaten in Stadien, davon fünf schwere. Im Jahr 2010 ging die Anzahl Verzeigungen gar um 7% zurück. Die Zeitschrift rechnet aus: Auf rund 13‘000 Zuschauer kommt eine Verzeigung. Natürlich, jede einzelne davon ist eine zu viel. Trotzdem ist die angebliche Zunahme nicht zu beobachten.

Gewalt ist gesunken
Das belegen auch die stetig steigenden Zuschauerzahlen. Die schweizerische Fussballliga vermeldete in den letzten Jahren immer wieder Rekorde. Und trotzdem versuchen uns viele PolitikerInnen glauben zu machen, dass sich Familien nicht mehr in die Stadien getrauen. Sogar Roger Schneeberger, KKJPD-Generalsekretär sagt, dass eine «nicht repräsentative Umfrage mehrheitlich die Einschätzung ergab, dass eine Zunahme der Gewalt festzustellen ist». Konkrete Zahlen? Fehlanzeige.

Derselbe Realitätsverlust lässt sich in der Diskussion um die Fussball-Extrazüge erkennen. Die SBB sprach jahrelang davon, dass die Fans drei Millionen Franken Sachschaden pro Jahr verursachen. Interne Papiere, die von der «WochenZeitung» publik gemacht wurden, zeigen aber, dass sich der Schaden auf nicht einmal 10% dieser Summe beläuft. Auch hier ist festzuhalten: Jeder Franken ist zu viel. Wer aber die Augen vor den tatsächlichen Verhältnissen verschliesst und polemisiert, macht sich mitschuldig an der Überzeichnung des Problems. Wohin das führen kann,  ist bekannt. Die Fanarbeit Schweiz stellt fest: «Diese Stigmatisierung einer ganzen Fangruppe unterstützt die Solidarisierung der gemässigteren Fans für radikale Ideen und Verhalten, die bis zu einer Gewaltlegitimierung führen können.»

Aus Prinzip ein Sicherheitsrisiko
Das soll nun sogar noch verstärkt werden. Wer seine Mannschaft auch an Auswärtsspiele begleiten will, wird prinzipiell als Sicherheitsrisiko angesehen. Geht es nach der KKJPD, so reisen die Fans bald nur noch mit Kombitickets an Auswärtsspiele. Das heisst: Wer ein Ticket für den Gästesektor will, hat sich an einer vorher festgelegten Reise zu beteiligen. Will ein in Zürich wohnhafter FCSG-Fan beispielsweise das Spiel FC Zürich–FCSG im St.Galler Sektor verfolgen, muss er wohl zuerst nach St.Gallen reisen, um am organisierten Transport teilzunehmen. Und nach dem Spiel muss er über St.Gallen den Heimweg antreten. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist immens, die Wirksamkeit zumindest umstritten.

Das Hooligan-Konkordat lässt sich in seiner jetzigen Form schon kaum rechtfertigen. Eine Verschärfung ist nicht angebracht. Schon gar nicht, ohne den längst überfälligen Ausgleich zwischen Repression und Prävention zu schaffen. Im Konkordatstext wimmelt es von Formulierungen, die einschneidende Massnahmen aufgrund von geringfügigen Delikten und sogar auf blosse Vermutung hin ermöglichen. Es ist die Pflicht aller PolitikerInnen, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Es ist inbesondere die Pflicht der SP, kein Sonderstrafrecht für eine bestimmte Gruppe zu befürworten. Heute sind es Fussballfans, morgen vielleicht Demonstrierende.

(Anmerkung: Diesen Artikel habe ich für das Politmagazin der SP St.Gallen geschrieben. Das ganze Magazin findet sich hier. Der St.Galler Kantonsrat wird das Geschäft noch in der April-Session behandeln.)

Update (13. April): Die Kommission für Aussenbeziehungen befürwortet die Verschärfungen (siehe Medienmitteilung). Es ist zu befürchten, dass diese Haltung auch im Kantonsrat obsiegt. Offenbar ist blinder Aktionismus, der sich kontraproduktiv auswirken wird, vielen Politikerinnen und Politikern wichtiger als eine richtige Analyse.

Update (14. April): Das Tagblatt greift den Kommissionsentscheid auch auf. In einem Nebensatz wird erwähnt: „Spiele der Clubs unterer Ligen oder anderer Sportarten kann die zuständige kantonale Behörde unter bestimmten Voraussetzungen für bewilligungspflichtig erklären.“ Darauf bin ich in meinem Artikel nicht eingegangen, hätte bei Gelegenheit aber auch eine vertiefte Betrachtung verdient. Das Konkordat bietet nämlich dem Staat – und somit wohl häufig der Polizei beziehungsweise dem Chef der Polizei – die Möglichkeit, alles bewilligungspflichtig zu machen, was er nur will. Ein Freipass für regulierungswütige Polizisten?

Initiative „Bürokratie-Stopp“ erfolgreich eingereicht. Wirklich?

Nun hat es die FDP also doch noch geschafft. Ihre Initiative „Bürokratie-Stopp“ wurde heute bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die NZZ titelt „Zitterpartie für die FDP beendet“. Aber, hat es die FDP wirklich geschafft? Zustandegekommen ist eine Initiative, wenn die Bundeskanzlei die eingereichten Unterschriften geprüft hat. Das steht in diesem Fall noch aus!

Die Unterschriften, die ein Initiativkomitee bei der Bundeskanzlei einreicht, sind bereits von den Gemeinden beglaubigt. Doppelte und ungültige Unterschriften sind also bereits rausgefiltert. Aber auch bei der Prüfung der Bundeskanzlei wird die Zahl der gültigen Unterschriften regelmässig kleiner. Wenn ein Initiativkomitee Tausende Stimmen „zu viel“ einreicht, kann bei der Einreichung schon vom Erfolg des Komitees berichtet werden. Mehr als maximal eine tiefe vierstellige Anzahl Unterschriften wird von der Bundeskanzlei nie beanstandet. Wenn aber, wie im Fall der FDP-Initiative, das Polster nur gerade 650 Unterschriften beträgt, ist es verfrüht, die Initiative bereits als erfolgreich zu bezeichnen.

Ich hab deshalb die letzten Initiativen betrachtet, die bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden. Die Auflistung der Zahlen findet sich hier. Im Durchschnitt waren bei den letzten zehn Initiativen 0.67% der bei der Bundeskanzlei eingereichten Unterschriften ungültig. Für die FDP-Initiative, die nach Angaben der Partei mit 100’650 Unterschriften eingereicht wurde, ergäbe das 99’976 gültige Unterschriften. 24 zu wenig. Betrachtet man auch noch die durchschnittliche Zeit, bis die Bundeskanzlei die Unterschriften geprüft hat, wird das Resultat am 19. Mai veröffentlicht.

Das ist natürlich keine exakte Berechnung. Statistiker fänden wohl verschiedene Punkte, die man ebenfalls in Betracht ziehen müsste. Nur schon die Datenmenge ist relativ klein. Und bei fünf der letzten zehn Initiativen war der Prozentsatz der ungültigen Stimmen kleiner als 0.645%, was auch bei der FDP-Initiative reichen würde. Wenn man aber auch noch bedenkt, dass die Gemeinden für die Erstbeglaubigung auch unter Zeitdruck standen, was Fehler wahrscheinlicher macht, ist klar: Es wird eng.

Update (13. April, 18:44): Nach der gestrigen Einreichung der Initiative war es praktisch allen Medien höchstens eine Randnotiz wert, dass die Unterschriften noch von der Bundeskanzlei geprüft werden müssen. Trotz des sehr knappen Polsters. Heute dann endlich ein Artikel, der das thematisiert. Die Berner Zeitung schreibt: „Die FDP muss monatelang zittern“ Darin erfährt man zum Beispiel auch, dass Initiativen, die mit 95’000 bis 101’000 Unterschriften eingereicht werden, genauer geprüft werden. Oder das die knappste zustandegekommene Initiative nur gerade 100’038 gültige Unterschriften verbuchen konnte. Mir bleibt schleierhaft, warum das gestern von keinem Journalist aufgegriffen wurde.

Update (13. April, 19:30): Auf einen weiteren Punkt macht Andreas Kyriacou aufmerksam. Gemäss Auskunft der FDP sollen am Tag der Einreichung sogar per Fax Unterschriftenbeglaubigungen von den Gemeinden zurückgekommen sein. Das heisst konkret: Die Gemeinde hat die von der FDP eingereichten Unterschriften kontrolliert, aber nicht im Original wieder zurückgeliefert. Sondern per Fax, also als Kopie. Folglich werden die Originale erst nach Ablauf der Sammelfrist bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die FDP bestätigt das.

@andreaskyriacou Wir haben nach Absprache vereinbart, Faxe abzugeben und die Originale nachzuliefern.

— FDP.Die Liberalen (@FDP_Liberalen) April 13, 2012
Offenbar hat die FDP mit der Bundeskanzlei Absprachen getroffen. Trotzdem fragen sich verschiedene Twitter-User, ob sowas wirklich geht. Einige Meinungen sind hier zusammengefasst. Ich bin zwar kein Jurist, aber in Gesetzen finde ich mich halbwegs zurecht. Deshalb hab ich einen Blick ins Bundesgesetz über die politischen Rechte gewagt. Interessant sind meiner Meinung nach folgende Punkte:

Art. 71 Abs. 1: Die Unterschriftenlisten einer Volksinitiative sind der Bundeskanzlei gesamthaft und spätestens 18 Monate seit der Veröffentlichung des Initiativtextes im Bundesblatt einzureichen.
Art. 72 Abs. 2 lit. c: Ungültig sind Unterschriften auf Listen, die nach Ablauf der Sammelfrist eingereicht worden sind.
Art. 70 i.V.m. Art. 62 Abs. 3: Die Bescheinigung muss in Worten oder Ziffern die Zahl der bescheinigten Unterschriften angeben; sie muss datiert sein und die eigenhändige Unterschrift des Beamten aufweisen und dessen amtliche Eigenschaft durch Stempel oder Zusatz kennzeichnen.
Es scheint mir doch sehr fraglich, ob per Fax erhaltene Beglaubigungen und Unterschriften diese Kriterien wirklich erfüllen. Zumal gemäss FDP die Bundeskanzlei darauf besteht, dass die Originale nachgereicht werden. Auf Twitter geben einige an, die Bundeskanzlei habe ausgesagt, Faxe würden nicht anerkannt. Ich frag da jetzt wohl mal selber an.

Update (14. April, 18.15 Uhr): Andreas Kyriacou hat einen Blogbeitrag zu der Geschichte mit den Fax-Bögen veröffentlicht. Interessant: „Auf meine Mail-Anfrage wurde mir am Freitag von der Bundeskanzlei denn auch ausdrücklich bestätigt, dass per Fax eingereichte Unterschriften «nicht als gültig zu werten sind». “

Update (16. April, 18:55 Uhr): Meine Anfrage an die Bundeskanzlei wurde bisher nicht beantwortet. 20Minuten-Journalist Lukas Mäder hat jedoch bereits Antwort erhalten. In seinem Artikel zitiert er die Bundeskanzlei, wonach per Fax eingereichte Unterschriften nicht gültig sind: „Ein Nachreichen der Unterschriftenbogen sei nicht möglich.“ Davon hätte die FDP sogar Kenntnis gehabt. Damit verringert sich nach Angaben des Journalisten das Polster um 250 Unterschriften. Führt man obige Berechnung neu aus, ergibt sich folgende Prognose: Der FDP fehlen 273 Unterschriften.

Update (4. Juli, 16:52): Die Initiative ist gescheitert!

auremims:

Due to recent budget cuts, the light at the end of the tunnel has been turned off.

Die Stadt St.Gallen im Netz

Am 17. Januar hat die Stadt St.Gallen zum ersten Mal live aus der Sitzung des Stadtparlaments getwittert. Auch wenn der Start nicht vollends geglückt ist: Was die Stadt St.Gallen unternimmt, um im Internet präsent zu sein, ist beeindruckend.

Am Dienstag kündigte @sanktgallen etwas mehr als zwei Stunden vor der Stadtparlamentssitzung an, dass man diese erstmals live per Twitter mitverfolgen können würde. Die Idee ist klasse. Die Umsetzung ist dann nicht vollends geglückt, wie man z.B. auch auf dem Blog der FHS eSociety nachlesen kann. Oder bei Spotify. Der Tenor unter den Twitter-Usern ist eindeutig. Das Angebot wird geschätzt, die Informationen waren aber zu knapp. Die Stadt St.Gallen versuchts bei der nächsten Sitzung aber nochmal. Ich bin gespannt. Gespannt ist übrigens auch das Tagblatt, das in der Print-Ausgabe über den ersten Versuch berichtete.

Nicht nur über Twitter wird informiert. Auf der Homepage der Stadt gibts einen ganzen Newsroom. Man findet dort einiges: Die StadträtInnen haben ihren eigenen Blog. Die Stadt ist neben Twitter auch auf Facebook vertreten. Zudem gibts einen virtuellen Stadtrundgang auf Foursquare und Bilder findet man auf flickr. Und nicht zu vergessen, die Stadt hat mit mysg.ch ihr ganz eigenes Social Network. Das ist zwar noch nicht richtig zum Fliegen gekommen, es hat aber Potenzial. Vor allem, weil man auch plant, die Integration in die städtische Homepage zu vertiefen.

Zugegeben: Ich hab nicht untersucht, wie präsent andere Städte im Netz sind. Meine Wahrnehmung mag subjektiv sein. Ich habe natürlich mehr Interesse an Informationen aus der Stadt, in der ich wohne, als aus anderen Städten. Aber: Mit den Anstrengungen, die von der Stadt unternommen werden, kann St.Gallen gar nicht abfallen. In den letzten Tagen habe ich zweimal über Twitter mit der Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen. Fazit: Die Stadt antwortet schnell und auch ausserhalb der Bürozeiten. Die entsprechenden Tweets per Storify zusammengefasst.

Die Stadt St.Gallen versucht mit Erfolg, neue Kanäle zu nutzen. Das freut doppelt. Einerseits gibt es mir die Möglichkeit, unkompliziert Fragen an die Stadtverwaltung zu richten oder Anliegen zu platzieren. Andererseits erhält St.Gallen einen modernen Anstrich, was dieser Stadt manchmal ganz gut tut. Zudem: Auch eine Stadtverwaltung muss mit der Zeit gehen. Auch wenn andere – z.B. Oswald Sigg – das nicht ganz so sehen.

UPDATE: Die Stadt St.Gallen hat ihre Twitter-Gehversuche auch per Storify dokumentiert.

Extrazüge: Viel heisse Luft um Sachschaden

Die SBB befördert Menschen von A nach B. Sie tut das, weil es ihr Geschäft ist. Sie tut das aber auch, weil sie es muss. Bis jetzt ist die SBB verpflichtet, Personen zu befördern. Das ist der SBB offensichtlich ein Dorn im Auge. Um Stimmung gegen die Transportpflicht zu machen, schiesst sie sich auf Fussballfans ein. Die WOZ durchleuchtet die Praxis der SBB, zu diesem Zweck Schadenssummen kreativer zu kommunizieren.

Pascal Claude hatte Einsicht in ein internes SBB-Papier. Im WOZ-Artikel „Der Schaden ist angedichtet“ – nebenbei: ein grossartiger Titel! – zeigt er auf, wie aus einer Viertelmillion ganz schnell drei Millionen werden. Es sind nämlich keine drei Millionen Sachschaden, die Fussballfans in Extrazügen anrichten. Auch wenn die SBB das gerne so kommuniziert. Es sind gerade mal Fr. 225’503.65, die im SBB-Papier der Saison 2009/2010 ausgewiesen werden. Natürlich, jeder Rappen davon ist zu viel. Ob der Betrag – nota bene bei über 200 Extrazügen – die Hysterie aber wirklich rechtfertigt? Wohl kaum.

Noch interessanter wird es, wenn man folgendes bedenkt: In der Saison 2009/2010 brannte ein Waggon eines Extrazugs der FCSG-Fans im Bahnhof Aarau. Bereits wenige Minuten nach dem Ereignis äusserte sich der Sprecher der Kantonspolizei Aargau: „Noch können wir nicht sagen, warum es im Zug brannte. Das wird jetzt von Experten untersucht. Aber – es war nun mal der offizielle Fan-Extra-Zug…“ Ein Polizist also, der den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit repräsentieren sollte, setzt die Unschuldsvermutung ausser Kraft. Der selbe Sprecher wird im Nachhinein zitiert, dass die Bahnpolizei bereits in Kloten den Brand löschen musste. Dass die Fans selbst die enorme Hitze bemerkt hatten (bereits weit vor Kloten), wird nirgends erwähnt. Die Kantonspolizei Aargau veröffentlichte im Nachgang ein dürres Communiqué, der Brand sei jetzt geklärt. Ohne wirkliche Erklärung. Der Brand sei zwischen Sitz und Innenwand entstanden. In Wirklichkeit haben sich Fans und Bahnpolizei aber gemeinsam auf die Suche nach der Hitzequelle in der Wand – also zwischen Innen- und Aussenwand – gemacht. Die SBB hat den Fall schon gar nicht untersucht (oder zumindest keine Resultate veröffentlicht). Den Fans kann mans ja sowieso unterschieben. Rechnet man diesen Vorfall weg, bleibt von den gut Fr. 225’000.- wohl nicht mehr viel übrig.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses durchsichtige Spiel der SBB von den ParlamentarierInnen nicht mitgespielt wird, wenn die Transportpflicht diskutiert wird.

UPDATE: Am Samstagmorgen hat sich der Pressesprecher der SBB (Christian Ginsig) über Twitter eingeschaltet:

Nun ja, das mag sein. Wenn man sich beispielsweise diesen Beitrag ansieht, spricht die SBB tatsächlich von ungedeckten Kosten. Nur: Der Pressesprecher wird in den Printmedien auch anders zitiert. Zum Beispiel hier oder hier. Auch wenn die Medien natürlich immer etwas verfälschen möchten könnten: Wenn ein wörtliches Zitat nicht stimmt, hätte die SBB intervenieren können, ja müssen! Es muss daher davon ausgegangen werden, dass auch die SBB „ungedeckte Kosten“ und „Schaden“ von Zeit zu Zeit durcheinander gebracht hat. Offen bleibt, was die SBB zum Brand in Aarau sagt. Die Frage ging auf Twitter an den Mediensprecher raus. Eine Antwort wird natürlich hier publiziert.

(Eine Notiz am Rande: Im verlinkten Beitrag von 10vor10 bezeichnet der SBB-Pressesprecher Bahnhöfe und Züge als öffentlichen Raum. Wenns dann aber um politische Werbung auf einem Bahnhofsareal geht, werden Bahnhöfe ganz schnell wieder privat. Der Tagi dazu: „Ihrer Ansicht nach handelt es sich beim Bahnhofareal laut Ginsig um privaten und nicht um öffentlichen Raum.“)

UPDATE II: Auch Pascal Claude ist der Meinung, dass die SBB wohl ganz zufrieden ist, wenn in den Medien von 3 Millionen „Sachschaden“ und nicht von „ungedeckten Kosten“ die Rede ist. Im Beitrag auf knappdaneben.net erklärt er, warum die Ausreden der SBB nichts taugen. Und warum die SBB mit dieser Auslegung der Zahlen nicht nur die Fans vor den Kopf stösst.

Der Pressesprecher der SBB weicht indes auf Twitter Fragen zum Brand in Aarau aus, indem er auf das dürre Communiqué der Kapo Aargau verweist (siehe oben). Auf meinen Kommentar, dass es einen Unterschied mache, obs ein Defekt war oder nicht, folgt folgende Reaktion:

 

Die Masche ist bekannt. Man verweist auf einzelne Zwischenfälle und rechtfertigt damit jegliches Vorgehen. Die Antwort zeugt nicht von Grösse. Für die SBB sind die Fans wohl immer schuld. Egal, was passiert. Auf ein erneutes Nachhaken bleibt der Twitter-Account von Christian Ginsig stumm. Die ganze Konversation ist hier nachzulesen (wird aktualisiert).

UPDATE III: Pascal Claude greift die Geschichte in seinem Blog ebenfalls nochmal auf.

UPDATE IV: Drei Tage später meldet sich der SBB-Sprecher über Twitter mit einem Artikel der Basellandschaftlichen Zeitung und bittet, diesen Artikel im Blog auch zu beleuchten. Mir ist nicht ganz klar, inwiefern der Artikel zur Verteidigung der SBB beiträgt. Ich komme dem Wunsch nach Berücksichtigung aber gerne nach.

Beim internen Papier handle es sich um ein Dokument mit wenig Aussagekraft. Es enthalte buchhalterische Werte und es würden sowieso nicht alle Schäden berücksichtigt. Warum diese Ausrede der SBB nicht funktioniert, zeigt Pascal Claude in seinem Blogbeitrag auf: „Wie wissen die SBB, wie viele ungedeckte Kosten anfallen, wenn tatsächlich nicht alle Kosten erfasst werden?“ 

Der von Ginsig ins Spiel gebrachte Artikel zeigt zudem auf, dass Sachbeschädigungen in Extrazügen gar kein Thema sind. Ja, es geht dort nicht zu und her wie in einem Regelzug. Aber genau darum gibts die Extrazüge ja. Natürlich, die Sauberkeit lässt manchmal zu wünschen übrig. Dass die Fans aber auf eigene Kosten Abfallsäcke in den Waggons verteilen, verschweigt die SBB natürlich auch. Die SBB täte gut daran, ihre Kommunikation der Realität anzupassen. Es ist nämlich allen bewusst, die sich in irgendeiner Form für den Fussball und die Fanszene einsetzen, dass es Probleme gibt, die zu lösen sind. Daran wird auch gearbeitet. Wenn die SBB aber eben diese Leute immer wieder vor den Kopf stösst, indem sie masslos übertreibt, wird sie nichts erreichen. Im Gegenteil.

links: SP-Plakat für die Wahlen ‘11 (und damit schon für den 1. Wahlgang)
rechts: CVP-Plakat für den 2. Wahlgang

Die Interpretation überlasse ich dem Leser/der Leserin. 

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